Akustische Prüfungen

Akustische Prüfungen
die Schalldämmung durch Einkapselung der Kugelmühlen zur Herstellung der Glasuren

Die gültigen Vorschriften zur Regelung der akustischen Kontamination sehen eine Begrenzung der maximalen Lärmpegel sowohl im Außen- als auch im Innenraum vor, je nach überwiegender Nutzung der Flächen, auf denen die Tätigkeiten ausgeübt werden. Auf Grundlage dieser Vorschriften führt VIVES in den Anlagen die entsprechenden akustischen Prüfungen durch, in denen Lärm und Vibrationen erzeugt werden, um eine Kontrolle der akustischen Emissionen und ihrer Belastung für die Umwelt zu erhalten. Die akustischen Prüfungen erfolgen durch anerkannte Kontrolleinrichtungen, die die Einhaltung der anzuwendenden Emissionsgrenzwerte bescheinigen.

Lärmreduktion durch Einkapselung
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Im Werk Ferraes Cerámica, S.A. wurden beim Entwurf der neuen Anlagen zur Herstellung der Feinsteinzeugfliesen eine Reihe von Maßnahmen berücksichtigt, die dazu dienen sollen, sowohl den Lärm, der in die Umgebung emittiert wird, als auch den Lärm am Arbeitsplatz zu reduzieren. Ein Beispiel dafür ist die Schalldämmung durch Einkapselung der Kugelmühlen zur Herstellung der Glasuren, die Schalldämmung der Pressen oder die Installation von Schlauchfiltern zur Luftreinigung im Innern und nicht außerhalb der Werke, wie dies konventionellerweise erfolgt, wobei gleichzeitig die entsprechenden Sauggebläse schalldicht gemacht werden.

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